Die Stadt ordnete den Abriss der geschändeten Halberstädter Synagoge an

Diese Baupolizeiakte verzeichnet die am 18. November 1938 ergangene Anordnung für die Synagoge in der Bakenstraße 56. Städtische Beamte übersetzten die im Pogrom zugefügte Zerstörung in Verwaltungssprache über Sicherheit und Ordnung. Die Akte dokumentiert den Abrissvorgang, keine zufällige Ruine.

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SerieVerfolgungs- und Gedenkunterlagen

Deutsche Lesung

Halberstadt, 18. November 1938 1. Bei der heutigen baupolizeilichen Besichtigung des Grundstücks Bakenstraße 56, Synagoge, Eigentümerin: Israelitische Gemeinde Halberstadt, wurde festgestellt, dass das Gebäude in seinem gegenwärtigen Zustand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Infolge der „Aktion des Volksunwillens“ in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 bilden einzelne Bauteile und Einbauten durch ihren Zustand eine ständige Gefahr für die Bevölkerung, insbesondere für Kinder. Darüber hinaus stellt das Gebäude in seinem gegenwärtigen Zustand eine grobe Verunstaltung dar. Außerdem besteht Feuergefahr, weil das Holzwerk und andere leicht brennbare Gegenstände einen unsicheren Zustand schaffen, der die Nachbargrundstücke aufs Äußerste gefährdet. Neben dem mangelhaften baulichen Zustand ist auch die Höhe des Gebäudes zu beanstanden. Die Synagoge wurde ohne Rücksicht auf die benachbarten kleinen Häuser der Altstadt in den ohnehin engen Block gestellt und nimmt der gesamten Umgebung durch ihre Höhe Luft und Licht. Aus städtebaulicher und hygienischer Sicht ist dieser Zustand als untragbar zu bezeichnen. 2. Dem Oberbürgermeister vorzulegen. [Amtliche Namenszeichen und Eingangsdatum: 20. November 1938.]

Deutsche Wiedergabe der englischen Lesung des Archivs; keine diplomatische Transkription des Originals.

Englische Übersetzung

Halberstadt, 18 November 1938 1. During today’s building-police inspection of the property at Bakenstraße 56, synagogue, owner: Israelite Community of Halberstadt, it was determined that the building in its present condition constitutes a danger to public safety and order. As a result of the “action of popular outrage” during the night of 9–10 November 1938, individual structural parts and fittings, through their condition, pose a constant danger to the population, especially to children. Furthermore, the building in its present condition constitutes a gross disfigurement. There is also a danger of fire because the wooden framework and other readily combustible objects create an unsafe condition that places the neighboring properties in extreme danger. In addition to the defective structural condition, the height of the building must also be objected to. The synagogue was placed in the already confined block without regard for the neighboring small houses of the old town and, by its height, deprives the entire surroundings of air and light. From the standpoint of urban planning and hygiene, this condition must be described as untenable. 2. To be submitted to the Lord Mayor. [Administrative initials and receipt date: 20 November 1938.]

English of the legible text, prepared for the Reichenbach Family Archive.

Texthinweis

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Archivsignatur
RB-DOC-0203
Datum
18. November 1938
Digitales Bild
678 × 898 Pixel
Belegstatus
Primäre Verwaltungsakte; museal digitalisiertes Forschungsbild
Quelle und Provenienz
Berend Lehmann Museum für jüdische Geschichte und Kultur; Leihgabe des Bauarchivs der Stadt Halberstadt; museum-digital, Objekt 2943, Bild 4206.
Bildnachweis
Berend Lehmann Museum für jüdische Geschichte und Kultur / Ulrich Schrader
Rechte
CC BY-NC-SA 4.0 · nichtkommerzielle Nachnutzung mit Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Bildbearbeitung
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Reichenbach Family Archive. “Die Stadt ordnete den Abriss der geschändeten Halberstädter Synagoge an.” 18. November 1938. RB-DOC-0203. https://www.reichenbacharchive.org/de/objects/rb-doc-0203.

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