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Dieses Objekt
SerieVerfolgungs- und Gedenkunterlagen
Deutsche Lesung
§ 6. Die Vertragsparteien sind belehrt worden: 1. dass das Eigentum am Kaufgegenstand erst durch Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch übergeht; 2. dass die Eintragung des Eigentumswechsels erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Grunderwerbsteueramts erfolgen kann; 3. dass gerichtliche Klagen von einem Kostenvorschuss oder einer Sicherheitsleistung für die Kosten abhängen; 4. dass die Eintragung des Eigentums der Genehmigung nach dem Gesetz über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933 bedarf; 5. dass der Erwerber auch für die Wertzuwachssteuer mithaften kann, falls das Geschäft ihr unterliegt und die Steuer beim Verkäufer nicht beigetrieben werden kann; 6. dass die Höhe des vereinbarten Kaufpreises der behördlichen Prüfung nach der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 unterliegt; 7. dass der zweite Erschienene Jude ist und nach der Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 für dieses Rechtsgeschäft die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich ist; 8. dass der Notar den Inhalt des Grundbuchs durch Einsichtnahme festgestellt hat. § 7. Der Käufer trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufs, der Eintragungen, etwaiger Urkundensteuern und der Grunderwerbsabgabe. Der Verkäufer trägt eine etwaige Wertzuwachssteuer. Sodann wurde die Niederschrift den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben: Friedrich Bode; Fritz Reichenbach; [Siegel] Dr. Friedrich Gander, Notar.
Deutsche Wiedergabe der englischen Lesung des Archivs; keine diplomatische Transkription des Originals.
Englische Übersetzung
§6. The contracting parties have been instructed: 1. that ownership of the object of sale passes only through conveyance and registration of the change of ownership in the land register; 2. that registration of the change of ownership can take place only after submission of the clearance certificate from the real-estate-transfer-tax office; 3. that court actions depend upon advance payment or security for costs; 4. that registration of ownership requires approval under the Act concerning the Development of Residential Settlement Areas of 22 September 1933; 5. that the purchaser may also be jointly liable for value-increment tax if the transaction is subject to it and the tax cannot be collected from the seller; 6. that the amount of the agreed purchase price is subject to official review under the Regulation Prohibiting Price Increases of 26 November 1936; 7. that the second appearing party is a Jew and, under the order implementing the Regulation on the Registration of Jewish Property of 26 April 1938, approval by the higher administrative authority is necessary for this legal transaction; 8. that the notary established the contents of the land register by inspecting it. §7. The buyer bears the costs of notarizing the purchase, the registrations, any documentary taxes, and the real-estate acquisition levy. The seller bears any value-increment tax. The record was then read aloud to the appearing parties, approved by them and signed in their own hands as follows: Friedrich Bode; Fritz Reichenbach; [seal] Dr. Friedrich Gander, notary.
English of the legible text, prepared for the Reichenbach Family Archive.
Texthinweis
Texthinweis
- Archivsignatur
- RB-SCAN-007
- Datum
- 26. August 1938
- Digitales Bild
- 1536 × 2400 Pixel
- Belegstatus
- Primäre Grundbesitz- und Verfolgungsakte
- Quelle und Provenienz
- Notarielle Urkunde, Urkundenrolle Nr. 79/1938, Wernigerode; accessionierter historischer Scan.
- Bildnachweis
- Reichenbach Family Archive; Scan während des Halberstädter Archivbesuchs der Familie zur Verfügung gestellt
- Rechte
- Keine separate Nachnutzungslizenz ist verzeichnet; vor einer Nachnutzung ist das Archiv zu kontaktieren.
- Bildbearbeitung
- Publikationsfassung aus dem accessionierten Scan oder Archivfoto; Ausrichtung geprüft; keine generative Veränderung.
Dasselbe Leben
Veröffentlicht nach den sieben redaktionellen Regeln.
Dauerhafte Zitierung
Dieses Objekt zitieren
Vorgeschlagene Zitierweise nach Chicago
Reichenbach Family Archive. “Laut Urkunde war amtliche Genehmigung erforderlich, weil Fritz Jude war.” 26. August 1938. RB-SCAN-007. https://www.reichenbacharchive.org/de/objects/rb-scan-007.
Dauerhafte URLhttps://www.reichenbacharchive.org/de/objects/rb-scan-007