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Dieses Objekt
SerieVerfolgungs- und Gedenkunterlagen
Deutsche Lesung
Das Hausgrundstück besteht aus einem Wohnhaus mit bebautem Hof, zum vereinbarten Kaufpreis von 60.000 Reichsmark — in Worten: sechzigtausend Reichsmark. Alle wesentlichen Bestandteile des Grundstücks sind mitverkauft. § 2. Das verkaufte Grundstück geht in dem Zustand, in dem es sich befindet und wie der Käufer es besichtigt hat, auf den Käufer über. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Größe oder Beschaffenheit des Grundstücks, erklärt jedoch, dass ihm nicht bekannt ist, dass das Grundstück von Hausschwamm oder Pilzfäule befallen sei, wenngleich vor etwa zwölf Jahren im damaligen Stall eine Schwammsanierung vorgenommen wurde. § 3. Der Besitz ist dem Käufer am 1. Oktober 1938 zu übergeben. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Auflassung bis zum 1. Oktober 1938 zu erklären. Die mit dem Kaufgegenstand verbundenen Rechte und Nutzungen sowie die Gefahr und die darauf ruhenden öffentlichen Lasten und Abgaben gehen ab dem 1. Oktober 1938 auf den Käufer über. § 4. Der Kaufpreis beträgt 60.000 Reichsmark — in Worten: sechzigtausend Reichsmark. Der Käufer hat diesen Betrag bar zu zahlen, Zug um Zug gegen Erteilung der erforderlichen behördlichen Genehmigung und Erklärung der Auflassung. § 5. Zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Auflassung bewilligt und beantragt der Verkäufer die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. § 5a. Die Wirksamkeit dieses Vertrags hängt von der Genehmigung und Erfüllung des gleichzeitig am 26. August 1938 geschlossenen Vertrags über das Warenlager ab.
Deutsche Wiedergabe der englischen Lesung des Archivs; keine diplomatische Transkription des Originals.
Englische Übersetzung
The house property consists of a residence with built courtyard, for the agreed purchase price of 60,000 Reichsmarks—in words, sixty thousand Reichsmarks. All essential components of the property are included in the sale. §2. The real property sold passes to the buyer in the condition in which it is found and as inspected by the buyer. The seller gives no warranty for a particular size or condition of the property, but declares that he is not aware that the property is affected by dry rot or fungal decay, although approximately twelve years ago a fungal repair was made in what was then the stable. §3. Possession is to be delivered to the buyer on 1 October 1938. The contracting parties undertake to declare the conveyance by 1 October 1938. The rights and uses connected with the object of sale, as well as the risk and the public charges and levies upon it, pass to the buyer beginning 1 October 1938. §4. The purchase price is 60,000 Reichsmarks—in words, sixty thousand Reichsmarks. The buyer shall pay this amount in cash, concurrently upon issuance of the required official approval and execution of the conveyance. §5. To secure the buyer’s claim to conveyance, the seller consents to and applies for the entry of a priority notice of conveyance in the land register. §5a. The effectiveness of this agreement depends upon approval and performance of the agreement concerning the merchandise inventory concluded at the same time on 26 August 1938.
English of the legible text, prepared for the Reichenbach Family Archive.
Texthinweis
Texthinweis
- Archivsignatur
- RB-SCAN-006b
- Datum
- 26. August 1938
- Digitales Bild
- 1382 × 2400 Pixel
- Belegstatus
- Primäre Grundbesitz- und Verfolgungsakte
- Quelle und Provenienz
- Notarielle Urkunde, Urkundenrolle Nr. 79/1938, Wernigerode; accessionierter historischer Scan.
- Bildnachweis
- Reichenbach Family Archive; Scan während des Halberstädter Archivbesuchs der Familie zur Verfügung gestellt
- Rechte
- Keine separate Nachnutzungslizenz ist verzeichnet; vor einer Nachnutzung ist das Archiv zu kontaktieren.
- Bildbearbeitung
- Publikationsfassung aus dem accessionierten Scan oder Archivfoto; Ausrichtung geprüft; keine generative Veränderung.
Dasselbe Leben
Veröffentlicht nach den sieben redaktionellen Regeln.
Dauerhafte Zitierung
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Vorgeschlagene Zitierweise nach Chicago
Reichenbach Family Archive. “Die Urkunde setzt die für das Wernigeröder Grundstück auferlegten Bedingungen fort.” 26. August 1938. RB-SCAN-006b. https://www.reichenbacharchive.org/de/objects/rb-scan-006b.
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